Versand


Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands sowie in die jeweils im Bestellprozess angebotenen Lieferländer.

Die Versandkosten werden dem Kunden während des Bestellvorgangs transparent angezeigt und sind vor Abschluss der Bestellung einsehbar.


Lieferzeit

Da sämtliche Produkte individuell nach den Vorgaben des Kunden gefertigt werden, beträgt die reguläre Bearbeitungs- und Lieferzeit 7 bis 10 Werktage (Montag bis Freitag) ab Zahlungseingang.

Die angegebene Lieferzeit umfasst insbesondere die individuelle Gestaltung, die technische Prüfung der Bestelldaten, die Produktion sowie den Versand.

Zur Sicherstellung einer hohen Produktqualität können personalisierte Bestellungen vor der Produktion zusätzlich sorgfältig überprüft werden. Dies dient der Qualitätssicherung und kann je nach Auftragslage Einfluss auf die Bearbeitungszeit haben.


Lieferverzögerungen

Sollte es aufgrund außergewöhnlich hoher Bestellmengen, technischer Störungen, Lieferengpässen, höherer Gewalt oder anderer von MEMOVOA nicht zu vertretender Umstände zu Verzögerungen kommen, wird der Kunde hierüber schnellstmöglich informiert.

Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.


Versanddienstleister

Der Versand erfolgt über einen von MEMOVOA ausgewählten Versanddienstleister.

Sobald die Bestellung versendet wurde, erhält der Kunde – sofern verfügbar – eine Versandbestätigung mit Sendungsverfolgung.


Unzustellbare Sendungen

Kann eine Sendung aufgrund einer vom Kunden fehlerhaft angegebenen Lieferadresse oder einer fehlgeschlagenen Zustellung nicht ausgeliefert werden, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten, soweit er die fehlgeschlagene Zustellung zu vertreten hat.


Beschädigte Sendungen

Bitte prüfen Sie Ihre Lieferung unmittelbar nach Erhalt auf offensichtliche Transportschäden.

Sollte Ihre Sendung beschädigt angekommen sein, bitten wir Sie, dies möglichst umgehend beim Zusteller zu reklamieren und zusätzlich Kontakt mit unserem Kundenservice aufzunehmen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon selbstverständlich unberührt.